Sehr geehrte Leserinnen und Leser
”Dieser Beitrag ist ausdrücklich keine pauschale Verurteilung eines Unternehmens und keine Behauptung, dass jede Forderung der beteiligten Unternehmen unberechtigt wäre”
- Mein Name ist Jakob Diener, ich bin freiberuflicher Journalist aus Nordrhein-Westfalen.
- Ich möchte vielmehr meine ganz persönliche Erfahrung schildern und daraus eine deutliche Warnung an andere Verbraucherinnen und Verbraucher ableiten.
“Die Forderung”
- Es geht um eine Angelegenheit, bei der eine Forderung im Zusammenhang mit der Zeitschrift „auto motor und sport“ über die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG und anschließend über das Osnabrücker Inkassounternehmen GMI – Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH an mich herangetragen wurde.
”Und deshalb sage ich ganz deutlich”
- Wer ein Schreiben von GMI oder eine Rechnung beziehungsweise Forderungsaufforderung im Zusammenhang mit einem angeblichen Zeitschriftenabonnement erhält, sollte keinesfalls vorschnell bezahlen, sondern zunächst sehr genau prüfen, worauf diese Forderung überhaupt gestützt wird.
” „auto motor und sport“ habe ich niemals bestellt”
- Bei meinem persönlichen Fall möchte ich einen Punkt ausdrücklich und unmissverständlich festhalten:
- Ich habe die Zeitschrift „auto motor und sport“ weder bestellt noch abonniert und ich habe diese Zeitschrift auch niemals erhalten.
- Es geht bei mir deshalb nicht um die klassische Situation „Zeitschrift bestellt, geliefert bekommen und Rechnung nicht bezahlt“.
”Genau das ist nicht passiert”
- Ich habe keine Bestellung aufgegeben, kein entsprechendes Abonnement bewusst abgeschlossen und keine Ausgaben dieser Zeitschrift erhalten.
“Damit stellt sich für mich eine ganz einfache Frage”
- Wie kann eine Forderung für ein Abonnement entstehen, das ich nach meiner eigenen Wahrnehmung niemals bestellt und niemals erhalten habe?
“Seit über sieben Jahren fahre ich überhaupt kein Fahrzeug mehr”
- Hinzu kommt meine persönliche Lebenssituation.
- Ich fahre seit über sieben Jahren keinen PKW mehr und auch keinen LKW.
- Aufgrund meiner schweren Erkrankung ( 2 schwere Herzinfarkte ) bin ich seit mehr als sieben Jahren bettlägerig.
- Auch deshalb ist die Angelegenheit für mich besonders schwer nachvollziehbar.
- Es geht mir nicht darum zu behaupten, dass jemand ohne eigenes Fahrzeug keine Automobilzeitschrift lesen darf.
- Natürlich kann selbstverständlich jeder Mensch eine solche Zeitschrift abonnieren.
“Bei mir ist jedoch der entscheidende Punkt ein anderer”
- Ich habe diese Zeitschrift überhaupt nicht bestellt, nicht abonniert und niemals bekommen.
- Meine seit Jahren bestehende Lebenssituation ist zudem nachvollziehbar beziehungsweise nachweisbar.
- Für mich ist deshalb umso weniger verständlich, weshalb ich mich überhaupt mit einer Forderung über ein angebliches Abonnement einer Automobilzeitschrift auseinandersetzen muss.
“Meine persönliche Warnung an andere Verbraucher”
- Genau deshalb möchte ich diesen Beitrag als persönliche Warnung verstanden wissen.
- Wenn Ihnen plötzlich eine Rechnung für ein Zeitschriftenabonnement präsentiert wird, das Sie nach Ihrer eigenen Erinnerung niemals bestellt haben, sollten Sie nicht einfach davon ausgehen, dass die Forderung automatisch berechtigt ist.
- Und wenn anschließend ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, sollte allein das Wort „Inkasso“ nicht dazu führen, dass man jede Forderung ungeprüft akzeptiert.
- Ein Inkassounternehmen ist kein Gericht.
- Ein Inkassoschreiben ist keine gerichtliche Entscheidung über die Berechtigung einer Forderung.
“GMI – das Unternehmen hinter der Inkassoforderung”
- In meinem Fall ist die GMI – Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH aus Osnabrück beteiligt.
- GMI bezeichnet sich selbst als registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 201639 eingetragen.
- Der aktuelle Unternehmenssitz befindet sich in der Natruper Straße 57, 49076 Osnabrück.
- Als Geschäftsführerinnen nennt GMI Anja Hellmann und Lilia Maul.
“Das Unternehmen”
- GMI beschreibt sein eigenes Geschäftsmodell unter anderem mit Forderungsmanagement, außergerichtlichem und gerichtlichem Mahnverfahren, Langzeitüberwachung, Adressermittlung, Bonitätsauskünften, Debitorenmanagement und Telefoninkasso.
- Damit ist klar, welche Funktion GMI in solchen Fällen grundsätzlich übernimmt:
- Das Unternehmen ist darauf spezialisiert, Forderungen seiner Auftraggeber durchzusetzen.
- Und genau deshalb ist für mich die entscheidende Frage nicht, wer die Forderung eintreibt, sondern ob die zugrunde liegende Forderung überhaupt nachvollziehbar begründet werden kann.
“PVZ – die Pressevertriebszentrale”
- Die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Bahndamm 9, 23617 Stockelsdorf.
- Im Impressum werden als Registerangaben HRA 1043 BS und HRB 1293 BS beim Amtsgericht Lübeck sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 134 578 132 genannt.
”Als vertretungsberechtigter Geschäftsführer wird Martin Lange angegeben”
- PVZ beschreibt sich selbst als Deutschlands größten verlagsunabhängigen Dienstleister für Zeitschriftenabonnements und gibt an, für mehr als 50 deutsche Verlage mit mehr als 500 Zeitschriften und Zeitungen zu arbeiten.
- Das Unternehmen nennt rund zwei Millionen aktive Kundenbeziehungen und beschreibt unter anderem Abonnementverwaltung, Rechnungsstellung, Debitorenverwaltung und Stammdatenpflege als seine Tätigkeitsfelder.
”Ich stelle diese Unternehmensangaben bewusst neutral dar”
- Denn meine persönliche Warnung richtet sich nicht gegen die Existenz eines solchen Dienstleistungsmodells, sondern gegen die konkrete Frage, wie es in meinem Fall zu einer Forderung für ein angebliches Abonnement gekommen sein soll, das ich nach meiner Darstellung niemals bestellt oder erhalten habe.
“Die Verbraucherzentrale warnt ebenfalls”
- Meine persönliche Erfahrung steht zudem nicht völlig isoliert im Raum.
- Die Verbraucherzentrale veröffentlicht aktuell eine ausdrückliche Warnung unter dem Titel „Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos“.
- Darin berichtet sie von Verbraucherinnen und Verbrauchern, denen zunächst ein kostenloses Probeabonnement angeboten worden sein soll und die anschließend eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriftenabonnement von der PVZ erhalten hätten.
“Besonders bemerkenswert ist die von der Verbraucherzentrale genannte Zahl”
- Für die Jahre 2024 und 2025 wurden bei den 16 Verbraucherzentralen mehr als 21.000 Beschwerden zur PVZ erfasst.
- Eine große Mehrheit der sich beschwerenden Verbraucherinnen und Verbraucher gab laut Verbraucherzentrale an, keinen Vertrag bewusst abgeschlossen zu haben oder dass ihnen ein solcher untergeschoben worden sei.
- Diese Zahlen beweisen selbstverständlich nicht, dass jede einzelne Forderung der PVZ unberechtigt ist.
- Sie zeigen aber sehr deutlich, dass Verbraucher bei entsprechenden Forderungen besonders aufmerksam sein sollten.
“Auch eine gerichtliche Auseinandersetzung ist dokumentiert”
- Darüber hinaus dokumentiert die Verbraucherzentrale eine Verbandsklage gegen die PVZ vor dem Landgericht Lübeck, Aktenzeichen 13 O 35/24.
- Gegenstand des Verfahrens war eine von der Verbraucherzentrale beanstandete Vertragsverlängerung.
“Auch diese Information möchte ich nicht falsch darstellen”
- Ein gerichtliches Verfahren gegen ein Unternehmen bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Geschäftsbeziehungen oder Forderungen dieses Unternehmens rechtswidrig wären.
- Für mich zeigt es jedoch, dass eine kritische und genaue Prüfung von Verbraucherfällen rund um Zeitschriftenabonnements durchaus angebracht ist.
“Meine Forderung ist ganz einfach”
- Ich möchte eigentlich nichts Unmögliches.
- Wenn mir gegenüber behauptet wird, ich hätte ein Abonnement von „auto motor und sport“ abgeschlossen, dann möchte ich schlicht nachvollziehen können, wann, wie und auf welchem Weg dieser Vertrag zustande gekommen sein soll.
- Ich möchte wissen, wann die Bestellung erfolgt sein soll, welche Vertragserklärung von mir vorliegen soll und auf welcher Grundlage mir die entsprechende Leistung zugerechnet wird.
- Denn eines kann ich aus meiner persönlichen Sicht sehr eindeutig sagen:
- Ich habe diese Zeitschrift nicht bestellt, nicht abonniert und niemals erhalten.
“Eine Warnung bedeutet nicht, dass ich jemanden vorverurteile”
- Mir ist bewusst, dass ein solcher Beitrag deutlich formuliert ist.
- Genau das soll er auch sein.
- Ich möchte Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisieren und davor warnen, Forderungen ungeprüft zu akzeptieren, nur weil irgendwann ein Brief eines Inkassounternehmens im Briefkasten liegt.
”Gleichzeitig möchte ich ausdrücklich vermeiden, Unternehmen ohne Beweise etwas zu unterstellen”
- Deshalb unterscheide ich zwischen meiner persönlichen Erfahrung, den mir vorliegenden Unterlagen und den öffentlich dokumentierten Informationen.
- Meine Aussage lautet nicht: „GMI ist ein unseriöses Unternehmen.“
”Meine Aussage lautet”
- „Ich persönlich warne Verbraucher davor, eine Forderung ungeprüft zu bezahlen, wenn sie selbst keinen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben.“
- Das ist ein erheblicher Unterschied.
“Mein Fazit”
- Nach meiner persönlichen Erfahrung werde ich eine Forderung nicht allein deshalb als berechtigt ansehen, weil sie über ein Inkassounternehmen geltend gemacht wird.
- Bei einem angeblichen Abonnement von „auto motor und sport“ ist meine Position eindeutig:
- Ich habe die Zeitschrift weder bestellt noch abonniert und auch niemals erhalten.
- Seit über sieben Jahren fahre ich keinen PKW und keinen LKW mehr und bin aufgrund meiner schweren Erkrankung seit mehr als sieben Jahren bettlägerig.
- Deshalb möchte ich diesen Beitrag vor allem als Warnung verstanden wissen:
”Prüfen Sie eine angebliche Abo-Forderung ganz genau”
- Lassen Sie sich den Vertragsschluss nachweisen.
- Bewahren Sie sämtliche Schreiben auf.
- Und bezahlen Sie nicht allein aus Angst vor dem Begriff „Inkasso“, wenn Sie der Auffassung sind, niemals einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen zu haben.
- Meine persönliche Erfahrung hat mir jedenfalls gezeigt, dass man bei solchen Vorgängen genau hinschauen, Unterlagen sichern und Fragen stellen sollte.
- Denn am Ende geht es nicht nur um eine Rechnung.
- Es geht um die grundsätzliche Frage, ob eine Forderung überhaupt auf einem Vertrag beruht, den der betreffende Verbraucher tatsächlich abgeschlossen hat.
“Sie haben Probleme”
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