Das Verfassungsgericht sieht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als unverzichtbar für die Demokratie an?

”Das ist der schlechteste Witz, den ich persönlich gehört und gelesen habe”

  • ​Wer sich die offiziellen Verlautbarungen und die glänzenden Infografiken zur Rechtfertigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anschaut, reibt sich ungläubig die Augen.
  • Da wird mit historischen Urteilen wie dem ersten Rundfunkurteil von 1961 oder der Entscheidung von 1971 jongliert, um eine angebliche Staatsferne und Ausgewogenheit zu konstruieren.
  • Doch blickt man hinter die Fassade der Behauptung, dass nur ein unabhängiger Rundfunk die Vielfalt sichern kann, offenbart sich ein tiefes systemisches Problem.

“Die Behauptung, das Bundesverfassungsgericht fungiere hier als neutraler Hüter der Verfassung, grenzt an ein politisches Schautheater, da die personelle Verflechtung zwischen Spitzenpolitik und Richterbank eine echte Unabhängigkeit von der Bundesregierung de facto unmöglich macht”

  • Mein Name ist Jakob Diener, ich bin freiberuflicher Redakteur und Journalist aus Nordrhein-Westfalen.

“Wenn eine Institution, deren Besetzung maßgeblich von den Regierungsparteien bestimmt wird, über die Legitimität eines staatsnahen Mediensystems entscheidet, verkommt die Gewaltenteilung zur Farce und es ist absolut ein Unding, dass diese Institution unter solchen Voraussetzungen überhaupt noch in dieser Form Recht sprechen darf.

  • ​Dieses gesamte System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört schon längst als ein Relikt der Vergangenheit abgeschafft, da es in einer modernen Medienwelt vollkommen überfällig und aus der Zeit gefallen ist.
  • Es geht hierbei nicht einmal primär um die laufenden Kosten von astronomischen 8,71 Milliarden Euro, die Jahr für Jahr verpulvert werden, obwohl auch diese Summen jegliche wirtschaftliche Vernunft vermissen lassen.

”Viel schwerwiegender und geradezu ungeheuerlich ist die grundlegende Tatsache, dass Bürger selbst dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie überhaupt kein Rundfunkgerät benutzen oder nicht einmal eines besitzen”

  • Allein diese Praxis, eine Zwangsgebühr von 18,36 Euro pro Monat pauschal an jeden Haushalt zu knüpfen – völlig unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder dem Vorhandensein von Fernseher oder Radio –, entlarvt die Argumentation des Gerichts.
  • Dass das Bundesverfassungsgericht diese parastaatliche Zwangsabgabe im sogenannten GEZ-Urteil von 2007 und in späteren Beschlüssen als rechtmäßig und angeblich verfassungsgemäß eingestuft hat, setzt der Absurdität die Krone auf.
  • ​Der Blick auf die nackten Zahlen zeigt, wie rigoros dieser Apparat geschützt wird, indem 96 Prozent des Budgets – also gigantische 8,36 Milliarden Euro – zwangsweise über diese Rundfunkbeiträge eingetrieben werden, während Werbung und Sponsoring mit mageren 0,23 Milliarden Euro und sonstige Erträge mit 0,12 Milliarden Euro kaum ins Gewicht fallen.

”Auch der internationale Vergleich zeigt schonungslos, wie maßlos das deutsche System aufgeblasen ist”

  • Mit jährlichen Kosten von astronomischen 220 Euro pro Kopf liegt Deutschland einsam an der Spitze der europäischen Geldverbrennung, weit vor Ländern wie Schweden mit 186 Euro, dem Vereinigten Königreich mit 169 Euro oder Frankreich mit gerade einmal 139 Euro.
  • Lediglich die Schweiz liegt mit 335 Euro noch höher, was jedoch angesichts des dortigen Lohnniveaus kaum als Rechtfertigung taugt.

”Diese Zahlen belegen eindeutig, dass es sich hier nicht um eine zeitgemäße Infrastruktur handelt, sondern um ein über finanziertes System mit massiven Doppelstrukturen”

  • ​Die Behauptung, dass 52,1 Millionen Menschen täglich die Angebote nutzen und eine Reichweite von 89 Prozent ab 14 Jahren erzielt wird, ist statistische Schönrechnerei, da die Bürger aufgrund der flächendeckenden Zwangskosten quasi dazu genötigt werden, für ein Angebot zu bezahlen, das sie im digitalen Zeitalter oft überhaupt nicht mehr wollen.
  • Dass laut Reuters Digital News Report angeblich noch 62 Prozent der Befragten den Nachrichten vertrauen, verschweigt den wachsenden Anteil derer, die sich von diesem System vollkommen abgewendet haben.

”Moderne Streaming-Dienste und freie Medienlandschaften beweisen längst, dass eine bedarfsgerechte Informationskultur ohne staatliche Bevormundung, ohne Zwangsfinanzierung für Nicht-Nutzer und ohne die schützende Hand eines politisch gefärbten Verfassungsgerichts funktioniert”

  • Die Abschaffung dieses antiquierten Apparats ist längst überfällig, da er sich lediglich selbst schützt, indem er Kritik als unbegründet abweist und die Bevölkerung bedingungslos zur Kasse bittet.
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