4: „Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – keine Rechtsberatung“

„Warum diese Seite aktualisiert wurde“

  • Das frühere Rechtsberatungsgesetz gilt in Deutschland nicht mehr.
  • Seit dem 1. Juli 2008 gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
  • Der vollständige Name lautet „Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen“.
  • Das Rechtsdienstleistungsgesetz regelt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbracht werden dürfen.
  • Mit dieser Seite möchte ich deshalb klarstellen, welche Unterstützung ich als Privatperson anbieten kann und wo die Grenze zu einer Rechtsberatung liegt.

„Mein Name ist Jakob Diener“

  • Ich bin Privatperson und kein Rechtsanwalt.
  • Ich erbringe keine Rechtsberatung und übernehme keine individuelle rechtliche Prüfung konkreter Einzelfälle.
  • Ich erteile keine verbindlichen rechtlichen Auskünfte und beurteile nicht, welche rechtlichen Ansprüche eine andere Person in einem konkreten Fall hat.

„Was bedeutet Rechtsdienstleistung?“

  • Eine Rechtsdienstleistung liegt nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich dann vor, wenn eine Tätigkeit in einer konkreten fremden Angelegenheit eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
  • Die selbstständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist grundsätzlich nur zulässig, wenn dafür eine entsprechende gesetzliche Befugnis besteht.
  • Deshalb trenne ich zwischen praktischer Unterstützung und Rechtsberatung.

„Welche Unterstützung ich anbieten kann“

  • Ich kann Menschen bei allgemeinen organisatorischen Fragen unterstützen.
  • Dazu kann beispielsweise das Sortieren und Zusammenstellen von Unterlagen gehören.
  • Ich kann dabei helfen, allgemeine Informationen verständlich aufzubereiten.
  • Ich kann dabei unterstützen, die zuständige Behörde oder andere zuständige Stelle für ein Anliegen zu finden.
  • Ich kann beim Ausfüllen von Formularen unterstützen, soweit dabei keine individuelle rechtliche Prüfung erforderlich ist.
  • Ich kann dabei helfen, bereits vorhandene Informationen und Unterlagen übersichtlich zusammenzustellen.
  • Ich kann außerdem dabei unterstützen, öffentlich zugängliche Informationen zu finden und verständlich zu erklären.
  • Diese Unterstützung ersetzt keine Rechtsberatung.

„Wo meine Unterstützung endet“

  • Ich prüfe keine individuellen Rechtsansprüche.
  • Ich beurteile keine konkreten rechtlichen Erfolgsaussichten.
  • Ich prüfe keine Verträge oder Bescheide auf ihre rechtliche Wirksamkeit.
  • Ich entscheide nicht darüber, welche rechtlichen Schritte eine andere Person in einem konkreten Fall unternehmen sollte.
  • Ich führe keine rechtlichen Auseinandersetzungen für andere Personen.
  • Wenn für ein konkretes Anliegen eine rechtliche Prüfung erforderlich ist, sollte deshalb eine hierfür befugte Stelle hinzugezogen werden.
  • Das kann beispielsweise eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt sein.

„Warum mir diese Abgrenzung wichtig ist“

  • Ich möchte Menschen bei praktischen und organisatorischen Fragen unterstützen.
  • Gerade der Kontakt mit Behörden, Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherung und anderen Stellen kann im Alltag kompliziert sein.
  • Meine Unterstützung soll dabei helfen, Unterlagen zu ordnen, Informationen zu verstehen und einen Überblick über einen Vorgang zu bekommen.
  • Dabei möchte ich ausdrücklich nicht den Eindruck erwecken, eine Rechtsberatung oder eine individuelle rechtliche Prüfung anbieten zu können.
  • Deshalb mache ich diese Abgrenzung auf meiner Webseite deutlich.

„Keine Rechtsberatung“

  • Die auf dieser Webseite angebotenen Informationen und Unterstützungen stellen keine Rechtsberatung dar.
  • Ich bin kein Rechtsanwalt und erbringe keine individuelle Rechtsberatung.
  • Bei konkreten rechtlichen Fragen oder rechtlichen Problemen sollte eine entsprechend befugte Stelle hinzugezogen werden.

„Aktueller Stand“

  • Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
  • Das Rechtsdienstleistungsgesetz kann durch den Gesetzgeber geändert werden.
  • Für die jeweils aktuelle Gesetzesfassung ist die amtliche Veröffentlichung bei „Gesetze im Internet“ maßgeblich.
  • Diese Seite wird bei Bedarf aktualisiert.