„Warum diese Seite aktualisiert wurde“
- Das frühere Rechtsberatungsgesetz gilt in Deutschland nicht mehr.
- Seit dem 1. Juli 2008 gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
- Der vollständige Name lautet „Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen“.
- Das Rechtsdienstleistungsgesetz regelt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbracht werden dürfen.
- Mit dieser Seite möchte ich deshalb klarstellen, welche Unterstützung ich als Privatperson anbieten kann und wo die Grenze zu einer Rechtsberatung liegt.
„Mein Name ist Jakob Diener“
- Ich bin Privatperson und kein Rechtsanwalt.
- Ich erbringe keine Rechtsberatung und übernehme keine individuelle rechtliche Prüfung konkreter Einzelfälle.
- Ich erteile keine verbindlichen rechtlichen Auskünfte und beurteile nicht, welche rechtlichen Ansprüche eine andere Person in einem konkreten Fall hat.
„Was bedeutet Rechtsdienstleistung?“
- Eine Rechtsdienstleistung liegt nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich dann vor, wenn eine Tätigkeit in einer konkreten fremden Angelegenheit eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
- Die selbstständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist grundsätzlich nur zulässig, wenn dafür eine entsprechende gesetzliche Befugnis besteht.
- Deshalb trenne ich zwischen praktischer Unterstützung und Rechtsberatung.
„Welche Unterstützung ich anbieten kann“
- Ich kann Menschen bei allgemeinen organisatorischen Fragen unterstützen.
- Dazu kann beispielsweise das Sortieren und Zusammenstellen von Unterlagen gehören.
- Ich kann dabei helfen, allgemeine Informationen verständlich aufzubereiten.
- Ich kann dabei unterstützen, die zuständige Behörde oder andere zuständige Stelle für ein Anliegen zu finden.
- Ich kann beim Ausfüllen von Formularen unterstützen, soweit dabei keine individuelle rechtliche Prüfung erforderlich ist.
- Ich kann dabei helfen, bereits vorhandene Informationen und Unterlagen übersichtlich zusammenzustellen.
- Ich kann außerdem dabei unterstützen, öffentlich zugängliche Informationen zu finden und verständlich zu erklären.
- Diese Unterstützung ersetzt keine Rechtsberatung.
„Wo meine Unterstützung endet“
- Ich prüfe keine individuellen Rechtsansprüche.
- Ich beurteile keine konkreten rechtlichen Erfolgsaussichten.
- Ich prüfe keine Verträge oder Bescheide auf ihre rechtliche Wirksamkeit.
- Ich entscheide nicht darüber, welche rechtlichen Schritte eine andere Person in einem konkreten Fall unternehmen sollte.
- Ich führe keine rechtlichen Auseinandersetzungen für andere Personen.
- Wenn für ein konkretes Anliegen eine rechtliche Prüfung erforderlich ist, sollte deshalb eine hierfür befugte Stelle hinzugezogen werden.
- Das kann beispielsweise eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt sein.
„Warum mir diese Abgrenzung wichtig ist“
- Ich möchte Menschen bei praktischen und organisatorischen Fragen unterstützen.
- Gerade der Kontakt mit Behörden, Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherung und anderen Stellen kann im Alltag kompliziert sein.
- Meine Unterstützung soll dabei helfen, Unterlagen zu ordnen, Informationen zu verstehen und einen Überblick über einen Vorgang zu bekommen.
- Dabei möchte ich ausdrücklich nicht den Eindruck erwecken, eine Rechtsberatung oder eine individuelle rechtliche Prüfung anbieten zu können.
- Deshalb mache ich diese Abgrenzung auf meiner Webseite deutlich.
„Keine Rechtsberatung“
- Die auf dieser Webseite angebotenen Informationen und Unterstützungen stellen keine Rechtsberatung dar.
- Ich bin kein Rechtsanwalt und erbringe keine individuelle Rechtsberatung.
- Bei konkreten rechtlichen Fragen oder rechtlichen Problemen sollte eine entsprechend befugte Stelle hinzugezogen werden.
„Aktueller Stand“
- Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
- Das Rechtsdienstleistungsgesetz kann durch den Gesetzgeber geändert werden.
- Für die jeweils aktuelle Gesetzesfassung ist die amtliche Veröffentlichung bei „Gesetze im Internet“ maßgeblich.
- Diese Seite wird bei Bedarf aktualisiert.
